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Türkis Magazin
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Informationen über die Türkei für urlauber und Auswanderer, besondere Ausflüge und Touren ab der Türkischen Riviera, Lokalnachrichten von Alanya und Umgebung sowie ein deutsches TV-Programm finden Sie im 14-tägig erscheinenden TÜRKIS JOURNAL. Jeweils am 01. und 15. jeden Monats für 2,00 TL ( ca. 1 Eur). Online können Sie die Zeitung hier lesen: www.tuerkisjournal.com
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| Begriff "Todesfall" |
bei Todesfällen
INFO
zu einem Thema, das gerne verdrängt wird, dem Todesfall eines Ausländers in der Türkei, hier speziell im Raum Alanya.
Grundsätzliches:
Zuständig für Friedhöfe und Beerdigungen ist in Alanya die Feuerwehr.
In einem Gespräch gab der Direktor der Feuerwehr, Herr Mehmet Oral die folgenden Auskünfte:
Zur Feststellung des Todes und der notwendigen Ausstellung eines Totenscheins (Sterbeurkunde = Ölüm Raporu), der auch Voraussetzung für eine Beerdigung vor Ort ist, sind ausschließlich städtische oder staatliche Ärzte, sowie Krankenhäuser und die örtlichen Sanitätsstationen berechtigt. Bescheinigungen privater Ärzte werden nicht anerkannt.
Die Hinterbliebenen können sich mit dieser Bescheinigung direkt – persönlich oder telefonisch - an die Feuerwehrverwaltung wenden. Die Verwaltung ist rund um die Uhr erreichbar.
Da leider kein fremdsprachliches Personal vorhanden ist, empfiehlt es sich, ggf. einen türkisch sprechenden Bekannten hinzuzuziehen.
Die Dienststelle der Feuerwehr befindet sich neben dem großen Busbahnhof (Otogar) und ist über Telefon 513 1587 oder Notruf 110 zu erreichen.
Um eine Bestattung in Alanya durchzuführen, ist es nicht notwendig, am Ort ansässig zu sein. Auch Bürger anderer Gemeinden oder mit Wohnsitz im Ausland, können im christlichen Teil des hiesigen Friedhofs beerdigt werden.
Die Grabstelle wird kostenlos zur Verfügung gestellt, für die Grabungsarbeiten, Leichentuch, Sarg und andere Materialien, werden derzeit etwa 120 YTL berechnet.
Die Feuerwehr besitzt einen eigenen Leichenwagen, für den Transport zum Friedhof wird keine Gebühr berechnet.
Zur Anmeldung der Beerdigung ist von den Hinterbliebenen neben der bereits erwähnten Sterbeurkunde ein Ausweis (Pass oder Personalausweis) vorzulegen.
Es empfiehlt sich, auch das Deutsche Konsulat in Antalya kurzfristig vom Todesfall zu unterrichten.
Ferner zu unterrichten:
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Lebensversicherung
Standesamt D
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| Informationen |
bekannte Wortvarianten: Todesfall
Datum: 21.02.2009 - 22:28 Uhr Autor: oba
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