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von Keykubat
09.09.2010 11:25

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Türkis Magazin

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Begriff "Einreisevisum"
Je nach Nationalität wird das Visum zur Einreise zu touristischen Zwecken in die Türkei unterschiedlich gehandhabt.


Deutsche Staatsbürger:

Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumsfrei im Land aufhalten. Ist der Aufenthalt in der Türkei für länger als 90 Tage geplant, empfiehlt es sich vor der Einreise bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) ein Visum einzuholen. Die Aufenthaltserlaubnis kann aber auch nach Einreise vor Ablauf der 90 Tage bei der lokalen Ausländerpolizei beantragt werden.

Einreise mit Kindern:
Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

In Deutschland lebende Ausländer:
Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) einzuholen ist.

Österreichische Staatsbürger

Reisende benötigen ein Visum, das entweder bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes (Gebühr: EURO 60,--) oder direkt an der Grenze (empfehlenswert, da das Visum auf diese Art und Weise schneller zu bekommen ist, Gebühr: EURO 15,--) beantragt werden kann. Es wird empfohlen, genau die entsprechende Summe bereitzuhalten. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können. Reisepässe müssen bei der Einreise in die Türkei noch mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des an der Grenze oder an den türkischen Auslandsvertretungen ausgestellten Visums gültig sein. Österreichern wird in der Regel ein 90 Tage gültiges Visum ausgestellt.

Inhaber Österreichischer Notpässe (cremefarben), müssen das für die Einreise benötigte Visum - vor Reisebeginn - an der Türkischen Botschaft in Wien oder an den Türkischen Generalkonsulaten in Salzburg bzw. Bregenz beantragen. Inhabern dieser Pässe darf kein Visum an den Grenzen bei Einreise erteilt werden. Aufgrund der bevorstehenden Urlaubssaison ist damit zu rechnen, dass zumindest bei der Türkischen Botschaft die Ausstellung des Visums 2 - 3 Tage dauern kann. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig.

Einreise mit Kindern:
Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.



Schweizer Staatsbürger

Staatsangehörige der Schweiz benötigen für die Einreise in die Türkei kein Visa. Schweizer können sowohl mit einem gültigen Reisepass, aber auch mit einem gültigen Personalausweis einreisen.

Einreise mit Kindern:
Eigener Reisepass oder Identitätskarte bei einem touristischen Aufenthalt.

Auslaender mit Wohnsitz in der Schweiz:
Staatsangehörige aller anderen Staaten mit einem Wohnsitz in der Schweiz, welche ein Visum für die Einreise benötigen, können dies gerne beim Generalkonsulat beantragen. In den meisten Faellen wird eine Bewilligung der zustaendigen Behörden in der Türkei eingeholt. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Das Generalkonsulat ist unter der Woche von 08.30 bis 12.00 Uhr geöffnet. Visaantraege werden zwischen 11.00 und 12.00 Uhr entgegengenommen
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Informationen
bekannte Wortvarianten: Touristenvisum,Einreisevisum,Visa

Datum: 26.08.2008 - 07:10 Uhr
Autor: Martina


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