dafür leistet man sich hier, wie auch in D Rechtsanwälte. Für Streitigkeiten aus dem Zusammenleben der Immo-Besitzer, gibts die Regelungen des "Etageneigentumsgresetzes", dort ist alles genau geregelt. Reparaturrücklagen können von der Gemeinschaft mit Mehrheit beschlossen werden, müssen aber nicht,...