von oba » Di 12. Mai 2009, 12:52
da auch den Behörden bekannt ist, das gerne "niedrigere" Werte ins Tapu eingetragen werden, existieren seit einiger Zeit Schätzlisten, die in etwa dem deutschen Einheitswert entsprechen.
Diese Werte sind nicht mit dem tatsächlich bezahlten Preis identisch, sondern entsprechen etwa dem Wert der Erstellungskosten. Auf dieser Basis wird dann auch die Steuer berechnet.
Die staatlich vorgeschriebene Erdbebenversicherung ist eher ein Art Erdbebensteuer, also eine Art Fond, aus dem im Notfall Hilfe fließt.
Das Gebäude nebst Inhalt sollte daher über eine Private Gebäude/Hausratversicherung abgesichert werden.
Wessen Immobilie oder Teile davon wegen öffentlichem Interesse (z.B. Straßenbau etc.) enteignet werden, wird auf Grund der Tapuwerte abgefunden.
Dieser Wert kann auch im Nachhinein verändert werden.
hG
Reiner
bir baþka Oba yok
