Sicherheit

...rund um das Leben in der Türkei

Beitragvon Ceba » Do 7. Aug 2008, 11:51

Original von sigialanya
Hier ein Auto kaufen ist ja in Ordnung. Ab Nummer eine MA... oder MB.... Nummer bekommst du als Ausländer sowie so.


Das ist so nicht ganz richtig, MA kennzeichen bekommst du nur wenn du beim einfuhr keine Zoll gebühren bezahlst, aber als auslaender darfst du schon beliebiges auto kaufen und mit beliebigen Kennzeichen fahren. Dann kannst du auch das Auto auch an bekannte ausleihen..
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Beitragvon oba » Do 7. Aug 2008, 11:55

mit notarieller Beurkundung geht natürlich nicht, aber man kann Familienangehörige oder - bei berechtigtem Interesse - auch einen türkischen Fahrer in die Papiere eintragen lassen, z.B. bei Behinderung oder wenn man selbst keinen FS hat.


hG

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Beitragvon oba » Do 7. Aug 2008, 12:09

Das ist so nicht ganz richtig, MA kennzeichen bekommst du nur wenn du beim einfuhr keine Zoll gebühren bezahlst, aber als auslaender darfst du schon beliebiges auto kaufen und mit beliebigen Kennzeichen fahren. Dann kannst du auch das Auto auch an bekannte ausleihen..


das stimmt nun leider überhaupt nicht.

Als Ausländer erhält man nur dann ein normales türkisches Nummernschild, wenn man eine Firma hat und das Fahrzeug auf diese Firma zulässt.

Alle anderen Fahrzeuge, die auf Ausländer zugelassen werden sollen, egal ob eingeführt oder vor Ort gekauft, erhalten Ausländerkennzeichen (MA, MB ....Mx).

Das Fahrzeug dürfen dann nur die im Schein eingetragenen Personen fahren.

In dem Zusammenhang ist noch wichtig, dass nach 180 Tagen ständigem Aufenthalt in der TR auch der deutsche Führerschein seine Gültigkeit verliert und in einen türkischen umgeschrieben werden muss.

hG

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Beitragvon sigialanya » Fr 8. Aug 2008, 14:47

Das Fahrzeug dürfen dann nur die im Schein eingetragenen Personen fahren.


Frage:
Wie sieht es den mit den mit dem Besitzverhältnis aus, wenn mehrere Personen im Schein eingetragen sind ?


Und wer hat das Sagen zur Eintragung im KFZ Schein.
Da sind ja viele Fragen offen!!
Gruß Sigi.
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Beitragvon Paula » Fr 8. Aug 2008, 21:49

Ja das würde mich auch mal interressieren, bei mehreren "Besitzern" und für so eine Eintragung ist ja gar kein Platz mehr. Ist sowieso blöd, warum kann ich mein Auto nicht an jemand anderes "verleihen", jeder andere,ohne dieses MA macht und darf es doch auch, ich verstehe immer noch nicht den Sinn dieser ganzen Geschichte. Denn wenn ich z. B. zum Flughafen will darf mich mit meinem Auto niemand hinfahren bzw. abholen oder wenn ich zum Arzt muß und nicht selber fahren kann, bin ich gezwungen ein Taxi zu nehmen, obwohl mein Auto vor der Tür steht und mein Nachbar mich sofort fahren würde, ist mir alles unverständlich.
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Beitragvon oba » Fr 8. Aug 2008, 22:45

die Eintragung der zum Führen des Fahrzeugs berechtigten hat nun mit den Besitzverhältnissen gar nichts zu tun.

Besitzer ist immer der, auf den das Fahrzeug zugelassen wurde. Das steht im Schein, oben unter ARAC SAHIBI.

Im Schein werden die Berechtigten eingetragen und darüber hinaus auch - je nach dem unter welchen Umständen das Fahrzeug gekauft oder eingeführt wurde - die Möglichkeiten/Beschränkungen, es wieder zu verkaufen.

Entweder gar nicht oder nur wieder an Ausländer etc..

Das "Sagen" zum Eintrag hat die Zulassungsstelle, die beim Kauf die notwendigen und möglichen Eintragungen vornimmt.

In der Regel ist folgendes eingetragen:

KENDI VE AILE FERTLERI DISINDA BASKASI KULLANAMAZ

das heißt in etwa, dass man selbst (eigetragener Besitzer) und Familienangehörige fahren dürfen.

Bei Ehepartnern mit unterschiedlichen Familiennamen gibts da schon mal Probleme, so was kennt man hier nicht. Kopie der Heiratsurkunde ist da nützlich, die man als Frau auch braucht (natürlich übersetzt und notariell beglaubigt) um den Führerschein umschreiben zu lassen.

Auch wenn Gesetze unverständlich ercheine, es gibt sie nun mal.

Einer der wesentlichsten Gründe dafür ist, dass zollfrei oder zollermäßigt eingeführte Fahrzeuge nicht der allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen.

Das Prozedere ist nicht nur in der TR so, es gibt es so in ziemlich vielen Ländern außerhalb der EU.

Wem das nun alles so nicht gefällt, der hat nur zwei Möglichkeiten, auf ein Auto ganz zu verzichten oder .....
in einem Land zu leben, in dem alles einfacher ist.


hG

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Zuletzt geändert von oba am Fr 8. Aug 2008, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.
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MA MB Autokennzeichen

Beitragvon rahya » Fr 8. Aug 2008, 23:05

Original von oba
Das ist so nicht ganz richtig, MA kennzeichen bekommst du nur wenn du beim einfuhr keine Zoll gebühren bezahlst, aber als auslaender darfst du schon beliebiges auto kaufen und mit beliebigen Kennzeichen fahren. Dann kannst du auch das Auto auch an bekannte ausleihen..


das stimmt nun leider überhaupt nicht.

Als Ausländer erhält man nur dann ein normales türkisches Nummernschild, wenn man eine Firma hat und das Fahrzeug auf diese Firma zulässt.

Alle anderen Fahrzeuge, die auf Ausländer zugelassen werden sollen, egal ob eingeführt oder vor Ort gekauft, erhalten Ausländerkennzeichen (MA, MB ....Mx).

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In dem Zusammenhang ist noch wichtig, dass nach 180 Tagen ständigem Aufenthalt in der TR auch der deutsche Führerschein seine Gültigkeit verliert und in einen türkischen umgeschrieben werden muss.

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Ma MB Kennzeichen!

Beitragvon rahya » Fr 8. Aug 2008, 23:25

Also, da giebts ja die tollsten Antworten. Fackt ist, heute mit einem deutschen Fahrzeug in die Türkei, heisst beim Zoll anmelden, die Fahrgestell Nr wird in den Reisepass eingetragen und nach 6 (sechs) monaten und: KEINEN Tag länger, dann muss das Auto wieder RAUS!!! uns darf erst nach wiederum nach 6 (sechs) monaten wieder in die Türkey.Wird die Frist versaümt, sind je nach Modell ( über 1600CCM) Steuern, teilweise auch LUXUS STEUERN bis zu 100% des neuwertes fällig.Ein Auto in der Türkey als Europäer besitzen und fahren heisst:Steuernummer beantragen, Ikamet beantragen sollte schon für fünf Jahre gelten,Tapu ist da schon hilfreich. Den deutschen Führerschein umschreiben lassen, den Arzt besuch, Blutgruppe und Untersuchung, ob gesund.....na ja, SÜRÜCÜ KURSU, Fahrschule und Prüfung sind nicht erforderlich.Dann endlich kannse ein eigenes auto Kaufen und Fahren.Und dann kommt die sache mit den MA, bzw MB (MB giebts jetzt, da die MA 100-999 schon vergeben sind)
L. G. aus Iserlohn und der Damlatas Cad Alanya
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Beitragvon oba » Sa 9. Aug 2008, 13:12

hallo Rahya,

das ist zwar richtig aber es ging hier nur um die Erteilung der MA (bis Mx) Kennzeichen.

Ein vorübergehend eingeführtes Auto darf auch nicht 6 Monate, sondern nur 180 Tage im Land bleiben. 6 Monate können mehr als 180 Tage sein, da ist man sehr genau, ein Tag drüber und es kann saftige Strafen geben.

Einfuhrzoll und ggf. Lusussteuer sind nur zu bezahlen, wenn das Auto dauerghaft in der TR bleibt.

Sonderregelungen gibts für Leute die z.B. von ihrer Firma zur Arbeit hierher abgeordnet sind und für Rentner.

Außerdem können Ausländer Autos (der gehobenen Klasse) verbilligt und von Luxussteuer (weitgehendst) befreit erwerben. Diese Fahrzeuge dürfen dann entweder gar nicht oder nur wieder an Ausländer weiterverkauft werden.

Der Weg zum türkischen Führerschein (Umschreibung) ist wie folgt:

Voraussetzung: )Ikamet, Steuernummer,Kimliknummer für Ausländer

Fahrschule: Antragsformulare
Verkehrspolizei
Finanzamt
Krankenhaus zur Untersuchung (7 Untersuchungen, HNO, Augenarzt, Psychologe, Internist etc.)
Verkehrspolizei

nach ca 14 Tagen ist der Führerschein abholbereit.

Am besten läßt man ihn einschweißen, da er abfärbt und dann unleserlich wird.

Verheiratete Frauen brauchen - wie geschrieben - die übersetzte und notariell beglaubigte Heiratsurkunde

Daneben braucht man den bekannten blauen Schnellhefter und 4 Fotos, einige Stellen verlangen ein polizeiliches Führungszeugnis, das gibts beim Gericht.

Sprachunkundige sollten sich für die Prozedur Hilfe sichern.

Die ärztlichen Untersuchungen sind im staatlichen Krankenhaus günstiger als in den privaten, manche Gesundheitsstationen der kleineren Gemeinden machen es sogar umsonst.

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Beitragvon sigialanya » Sa 9. Aug 2008, 14:55

Herzlichen Dank! für die klaren Ausführungen die uns der Rainer gegeben hat, ich glaube viele können damit was anfangen. Und ich muß mal sehen ob das ....
KENDI VE AILE FERTLERI DISINDA BASKASI KULLANAMAZ bei mir drin steht. Wehe es steht nicht drin was mach ich dann ?
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