Seite 1 von 2

Zulasung Türkisches Auto

BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2011, 19:02
von Harry1
Hallo, wer kann mir einen Rat geben, wir haben uns ein turkisches Auto gekauft und wollen dies auf meinen Namen anmelden. Ich besitze
ein gültiges Ikamek. Können Angehörige, die einen anderen Nachnamen haben, dieses Fahrzeug benutzen ( eventuell mit meiner Vollmacht ? )


MfG
Harry Diessen

Re: Zulasung Türkisches Auto

BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2011, 19:05
von Micha
Angehörige die dieses Auto auch fahren sollen müssen in den Papieren mit eingetragen werden.

Re: Zulasung Türkisches Auto

BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2011, 20:19
von Bepi
Kann man das irgendwo nachlesen Micha ?

Re: Zulasung Türkisches Auto

BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2011, 21:00
von royfox
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto und allzeit Gute Fahrt. Ich hoffe, daß du das Auto bei einem vertrauenswürdigen Händler gekauft hast und es keine Steuerschulden, Parkschulden usw. usw. mit sich bringt. Ich habe voriges Jahr mein Auto angemeldet und wollte einen Freund miteintragen lassen, damit er ab und zu das Auto fahren könnte. Wäre möglich gewesen....nur er sollte dann im notariellen Kaufvertrag miteingetragen werden und somit hätte die Hälfte des Autos ihm gehört, das wollte ich absolut nicht! Nur Personen mit dem gleichen Familienname dürfen das Auto fahren. Eine Bekannte von mir hatte sich beim Notar ein begläubigtes Schreiben ausstellen lassen in dem sie einem bestimmten Person genehmigte das Auto zu fahren in ihrer Abwesenheit. Hat nichts genützt, bei einer Polizeitkontrolle wurde das Auto beschlagnahmt und sie konnte das Auto nach Rückkehr aus Deutschland bei der Polizeit abholen und ....auslösen.

Ich glaube, daß Information zu diesem Thema auf der Seite des türkischen Touring Clubs steht und vielleicht gibt es auch irgendetwas zu diesem Thema auf der Seite des deutschen Konsulats oder du blätterst hier im Forum.

Alles Gute!
Royfox

Re: Zulasung Türkisches Auto

BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2011, 21:17
von Bepi
Hallo Royfox,

richtig, deshalb habe ich oben die Frage gestellt,
on man das irgendwo nachlesen kann.
Wichtig ist meines Erachtens noch bei der Versicherung (Vollkasko) die Namen der
weiteren Fahrer (gleicher Nachname) mit eintragen zu lassen.
Das geht ohne Probleme. Sollte ein Fahrer einen Unfall verursachen dessen Name nicht in
der Versicherungspolice mit eingetragen ist, übernimmt die Versicherung nicht die
Schadensbegleichung. Es kann sogar soweit führen, das bei einem unverschuldeten
Unfall die gegnerische Versicherung den Schaden bei dem "eigenen" Klient zwar
bezahlt aber durch eine Klage sich das Geld von Unfallbeteiligtem wiederholt.

Schönen Abend

Bepi

Re: Zulasung Türkisches Auto

BeitragVerfasst: Do 13. Okt 2011, 15:12
von Bepi
Hallo Micha,

ich vermisse Deine Antwort hierzu

Gruß
Bepi

Re: Zulasung Türkisches Auto

BeitragVerfasst: Do 13. Okt 2011, 18:02
von Micha
Nachlesen wüßte ich nicht.
Würde das im Autohaus versuchen zu klären da die ja auch die Zulassung machen,
oder bei der KFZ Versicherung, da du ja nicht der einzige damit bist.

Re: Zulasung Türkisches Auto

BeitragVerfasst: Do 13. Okt 2011, 18:50
von Bepi
Hallo Micha,

also alles nur Vermutungen.
Nicht's Verbindliches. Schade

Gruß

Bepi

Re: Zulasung Türkisches Auto

BeitragVerfasst: Fr 14. Okt 2011, 08:38
von Annette
Hallo Bepi
wenn DU immer unbedingt alles nachlesen willst dann such doch die entscheidenden antworten einfach selber im I net oder auf den behörden oder sonst wo...
Du kannst davon ausgehen, dass die antworten die du hier bekommst aus jahrelanger erfahrung heraus egeben werden und ausserdebeanspruht auch keiner hier dass alle seine oder ihre antworten perfekt sind.... wirsind schliesslich ein forum dass aus (mehr oder weniger) normalen menschen besteht die ihre erfahrungen teilen wollen und nicht aus spezialisten die ihre paragraphen weitergeben wollen....
schönen tag auch
annette

Re: Zulasung Türkisches Auto

BeitragVerfasst: Fr 14. Okt 2011, 08:42
von Martina
Wenn Schulden oder Strafen drauf sind, wirst Du das spätestens bei der Anmeldung/Ummeldung, bei der Zahlung der ersten Steuer oder beim TÜV erfahren. Ohne Schuldenbegleichung kein TÜV.

Sprich: wer´s vorher wissen will, geht vor dem Kauf zusammen mit dem Besitzer zum TÜV oder fragt beim Finanzamt nach. Ist eigentlich logisch, oder?

Das mit dem Namen geistert auch immer rum. Angehörige ersten Grades dürfen das Auto fahren (Ehegatte, Eltern, Kinder). Andere Personen im Notfall (NICHT, wenn man einen zuviel gebechert hat und der Kumpel fahren soll, das ist kein Notfall) und nur vom Punkt des Eintretens des Notfalls bis zur nächsten Werkstatt / Krankenhaus / nachhause, je nachdem, was am wichtigsten ist. Und zwar auf dem kürzesten Weg.