Doppelstaatler D/TR

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Doppelstaatler D/TR

Beitragvon inka2005 » Sa 13. Apr 2013, 00:00

Hallo Martina, im Editorial von Türkis No. 93 vom 1. April berichtest Du über Deinen Doppelpass.
Ich selbst bin auch Doppelstaatlerin, habe einen türk. Nüfus, werde mit dem aber nirgends für "voll"(türkisch)
anerkannt. Ich habe im Jahr 1975 einen Türken geheiratet und mir wurde im Zuge dieser Heirat die türk.
Staatsbürgerschaft angeboten, die ich angenommen habe. Aber jetzt: Mit unseren Kindern, geb. 81 und 84,
sind wir im Jahr 85 bei der Passkontrolle beim Heimflug nach D mit den ordnungsgemäßen deutschen
Kinderpässen nicht durchgekommen. Man erklärte uns, dass nach türk. Gesetz die Kinder TÜRKEN sind,
(da Papa Türke) und wir ohne türk. Pass für die Kinder das Land nicht verlassen DÜRFEN. Die deutsche Botschaft
in Istanbul hat uns dies bestätigt: Nach türk. Gesetz sind die Kinder TÜRKISCH und nach deutschem Gesetz sind
die Kinder DEUTSCH! Also haben wir die Kinder damals in den türk. Pass meines Mannes mit eintragen lassen......,
so dass wir das Land verlassen konnten. So sind wir alle bis zum heutigen Tage Doppelstaatler, was natürlich
auch in der TR Vorteile bringt. Ich musste das aber beim Ausländeramt in D "anzeigen".

Viele deutsche Frauen, die mit einem Türken verheiratet sind, beneiden mich um die doppelte Staatsbürgerschaft,
denn soviel ich weiß, wurde bereits im Jahre 2004 das Gesetz geändert, dass man nur EINE Staatsbürgerschaft
haben darf. D.h., sobald man die Türk. erwirbt , muss man die Deutsche abgeben. So auch mein Schwiegersohn,
der die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und in D seinen Wehrdienst geleistet hat. Er musste den Nachweis
erbringen, dass er aus der Türk. entlassen wurde, ein "Hintertürchen" gibt es hier nicht mehr, er ist und bleibt Deutscher!
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Re: Doppelstaatler D/TR

Beitragvon Martina » Mi 17. Apr 2013, 14:00

Ich habe eine offizielle Beibehaltungsurkunde und darf offiziell und ohne Einschränkungen die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft führen.

Und ich fliege jedes Jahr 1 - 2 mal nach Deutschland mit den Kindern, wir haben sogar noch einen Kinderausweis ohne Foto. Ich habe bisher immer Ikamet und Reisepass vorgelegt sowie bei den Kindern Kinderausweis und Kimlik. Und sie sind ja schon 8 und 10, sind also mindestens 20X mit Kindern ausgereist - darauf hat mich nie jemand angesprochen. Das ist auch unlogisch, denn wenn sie nur mit dem türkischen Reisepass ausreisen dürften, bräuchten sie ja ein Visum. Vielleicht ist das heute anders geregelt - ich habe jede Menge deutsche Freundinnen, die mit Kindern regelmäßig hin- und her fliegen und sowas habe ich noch nie gehört...

Das mit dem "nicht voll türkisch" würde ich gerne näher wissen - es kann doch nicht sein, dass es eine tr. Staatsbürgerschaft "2.Klasse" gibt???

LG

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Re: Doppelstaatler D/TR

Beitragvon Melaike » Mi 17. Apr 2013, 18:54

inka2005 hat geschrieben:
Viele deutsche Frauen, die mit einem Türken verheiratet sind, beneiden mich um die doppelte Staatsbürgerschaft,
denn soviel ich weiß, wurde bereits im Jahre 2004 das Gesetz geändert, dass man nur EINE Staatsbürgerschaft
haben darf. D.h., sobald man die Türk. erwirbt , muss man die Deutsche abgeben. So auch mein Schwiegersohn,
der die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und in D seinen Wehrdienst geleistet hat. Er musste den Nachweis
erbringen, dass er aus der Türk. entlassen wurde, ein "Hintertürchen" gibt es hier nicht mehr, er ist und bleibt Deutscher!


Es gibt ein Hintertürchen und das heisst Beibehaltungsgenehmigung (wie Martina ja auch geschrieben hat). Meines Wissen gibt es die seit 2000 mit Reformierung des Staatsangehörigkeitsgesetztes. Außerdem kann man als Deutscher ohne Genehmigung innerhalb der EU (und auch Schweiz) andere Staatsangehörigkeiten annehmen ohne die deutsche zu verlieren.
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Re: Doppelstaatler D/TR

Beitragvon Melaike » Mi 17. Apr 2013, 19:00

Martina hat geschrieben:
Das mit dem "nicht voll türkisch" würde ich gerne näher wissen - es kann doch nicht sein, dass es eine tr. Staatsbürgerschaft "2.Klasse" gibt???

LG

Martina


Das würde mich auch interessieren. Meines Wissens wird man gerade als "voller Türke" behandelt und es wird kein Unterschied gemacht, ob man noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Bei Antragstellung für die Beibehaltungsgenehmigung wird man vom deutschen Konsulat sogar explizit darauf hingewiesen, dass man in Zukunft bei türkischen Behörden als Einheimischer gilt und deshalb das deutsche Konsulat im Zweifelsfalle auch nichts mehr für einen tun könnte.

Und was das Reisen mit Kindern betrifft, sind Inkas Erfahrungen ja doch schon etwas älter (1985). Schätze mal, dass sich da das eine oder andere geändert haben dürfte.
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Re: Doppelstaatler D/TR

Beitragvon Melaike » Mi 17. Apr 2013, 19:06

inka2005 hat geschrieben:
Viele deutsche Frauen, die mit einem Türken verheiratet sind, beneiden mich um die doppelte Staatsbürgerschaft,
denn soviel ich weiß, wurde bereits im Jahre 2004 das Gesetz geändert, dass man nur EINE Staatsbürgerschaft
haben darf. D.h., sobald man die Türk. erwirbt , muss man die Deutsche abgeben.


Man muss die türkische übrigens nicht "abgeben" man verliert sie automatisch. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Ich kenne Fälle, die noch jahrelang mit dem deutschen Pass herumliefen und dachten, "wenns raus kommt, gebe ich einfach die türkische zurück". Da die deutsche aber defacto schon längst (automatisch) weg war, ging das natürlich nicht - man wäre bei Rückgabe der türkischen in so einem Fall staatenlos.
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Re: Doppelstaatler D/TR

Beitragvon Martina » Do 18. Apr 2013, 17:03

Ich kenne den Fall einer dt. Frau aus Izmir, die auch 1974 oder 1975 geheiratet und die tr. Staatsbürgerschaft bei Heirat angenommen hat.
Nachdem das deutsche Konsulat jahrelang das in den Akten hatte und bei Verlängerung tw. den Hinweis sogar noch kopiert hatte, wurde ihr nach Jahren auf einmal der deutsche Paß abgenommen. Sie hat zwar Widerspruch eingelegt, aber entschieden ist noch nichts. Da ist man mit der Beibehaltungsgenehmigung absolut auf der sicheren Seite.
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Re: Doppelstaatler D/TR

Beitragvon Melaike » Do 18. Apr 2013, 21:22

Martina hat geschrieben:Ich kenne den Fall einer dt. Frau aus Izmir, die auch 1974 oder 1975 geheiratet und die tr. Staatsbürgerschaft bei Heirat angenommen hat.
Nachdem das deutsche Konsulat jahrelang das in den Akten hatte und bei Verlängerung tw. den Hinweis sogar noch kopiert hatte, wurde ihr nach Jahren auf einmal der deutsche Paß abgenommen. Sie hat zwar Widerspruch eingelegt, aber entschieden ist noch nichts. Da ist man mit der Beibehaltungsgenehmigung absolut auf der sicheren Seite.


Aber die Möglichkeit gibt es eben noch nicht so lange - erst seit dem neuen Gesetz von 2000. Vorher gab es irgendwie die Möglichkeit für Verheiratete die deutsche zu behalten, wenn der Lebensmittelpunkt Deutschland war. Aber Du hast natürlich recht - so eine Beibehaltungsgenehmigung ist eine feine Sache, da hat man es schwarz auf weiss :D .
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