Seite 1 von 1

Deutschsprechender Anwalt oder Notar

BeitragVerfasst: Mo 31. Aug 2009, 09:18
von franziska
Hallo!

Kennt jemand von euch einen Anwalt oder Notar in Alanya, der Deutsch spricht?

Ich habe einige Fragen zum Erbrecht und möchte das nicht über einen Dolmetsch machen.

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Franzi

BeitragVerfasst: Mo 31. Aug 2009, 09:53
von Millinger
Da wäre ein Anwalt wohl eher die richtige Wahl. Rechtsauskünfte geben Notare eh nicht, deren Funktion liegt eigentlich in der staatlichen Beurkundung.
Auf der Homepage des Konsulates in Antalya gibt es zahlreiche Hinweise auf deutschsprachige Anwälte.
Wir hatten in unserer Iskanangelegenheit eine Frau Deniz Yildirim aus Antalya konsultiert.
So eine Rechtsberatung muss man mit ca. 150,-¬/pro Stunde ansetzen.

BeitragVerfasst: Mo 31. Aug 2009, 13:14
von oba
hast Du schon mal im Lexikon unter Erbrecht geschaut oder hier

Erbrecht

oder hier (nach unten scrollen)

Info

vielleicht erübrigt sich dann der Anwalt.

hG

Reiner

BeitragVerfasst: Mo 31. Aug 2009, 13:19
von Annette
Hallo,
hier in Alanya gibt es eine deutsch sprechende Anwaeltin, die wenn ich es richtig verstanden und behalten habe sowohl in D als auch in TR Jura studiert hat. Eine Kundin/Freundin von mir hat sich von ihr schon mehrfach beraten lassen und ein Nachbar von mir hat ihre Dienste jetzt wegen einer Wohnungsangelegenheit in Anspruch genommen und ist sehr zufrieden mit ihr.
Sie heisst Frau Taþdemir und ihre Telefonnummer ist: 0242 511 36 51 oder 0533 699 01 54
Liebe Grüsse
Annette

BeitragVerfasst: Mo 31. Aug 2009, 13:41
von franziska
Hallo!

Danke für eure raschen Antworten!

@Reiner:
Ich habe schon nachgesehen, werde aber nicht ganz schlau daraus.Außerdem weiß ich nicht , ob das deutsche Erbrecht und das österr. identisch sind?!

@Annette:
Danke, werde diese Dame mal kontaktieren.


Liebe Grüße

Franzi

BeitragVerfasst: Mo 31. Aug 2009, 19:25
von oba
leider weichen deutsches und österreichisches Erbrecht doch in einigen Punkten voneinander ab.

Wichtig jedoch ist zu wissen, dass Grundbesitz in TR immer nach türkischem Recht vererbt wird.

Bei beweglichen Gütern gilt i.d.R. das Heimatrecht. Aber da sollte man sich bei einem Fachmann in Österreich schlau machen.

hG

Reiner