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Unbegrenztes Ikamet

BeitragVerfasst: Fr 19. Mai 2017, 20:37
von Schlapser
Hallo , wer weiss die aktuellen Bedingungen für das unbegrenzte Ikamet (nur die Zeiten)?
Also, wieviel Jahre muss man ein Ikamet besitzen.
Wieviel Tage darf man in den letzen (5 ?) Jahren ausser Landes gewesen sein?
Schlapser

Re: Unbegrenztes Ikamet

BeitragVerfasst: Fr 16. Jun 2017, 12:36
von Dieter322
Kann ich dir nicht genau sagen. Unter Erdogan sind sie vermutlich über jeden glücklich der nicht auswandert :o

Re: Unbegrenztes Ikamet

BeitragVerfasst: Fr 16. Jun 2017, 13:31
von Haber
Dieter322 hat geschrieben: Unter Erdogan sind sie vermutlich über jeden glücklich der nicht auswandert :o


Kann sein muss aber nicht.

Habe ich bei Kleo-Alanya gefunden:

!!! DRINGENDE EILMELDUNG AN ALLE AUSLÄNDER MIT LANGZEIT-IKAMET !!!!

Kemal Degirmenci von der Global Group Alanya bat uns heute um folgende Bekanntmachung. Und just waren wir unlängst selbst von der neuen Gesetzeslage betroffen. Es wurde sogar mit Entzug der Langzeit-Aufenthaltserlaubnis in der Türkei gedroht. Daher bitte unbedingt die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis nehmen und befolgen!

Demnach sind alle Ausländer, die bereits im Besitz eines Langzeit-Ikamets sind, dazu verpflichtet (auch rückwirkend) ein polizeiliches Führungszeugnis mit sog. Apostille aus Deutschland der hiesigen Ausländerpolizei, die das Langzeit-Ikamet zu jener Zeit bearbeitet hat, unverzüglich vorzulegen. Das erforderliche Führungszeugnis mit Apostille kann auch beim Konsulat in Antalya beantragt werden*. Nähere Infos erteilt ihnen gerne die Global Group Alanya dazu (Tel.: 0242 512 64 55 | GSM: 0530 78 47 402)

Des Weiteren möchte KLEO darauf hinweisen, dass auch die für das Langzeit-Ikamet geforderte türkische Krankenversicherung, sofern befristet abgeschlossen, laufend dem Nüfus Dairesi, vorgelegt werden muss. Das Amt geht hier sehr streng vor und duldet keinerlei Nachlässigkeiten. Es droht - wie bereits erwähnt - der Entzug der doch so sehr begehrten Langzeitaufenthaltserlaubnis

* Nachtrag zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille über das deutsche Konsulat in der Türkei:

Es ist in der Tat so, dass das Konsulat das Führungszeugnis nicht ausstellt. Vielmehr wird ein Link zur Verfügung gestellt, unter dem man den Antrag ausdrucken und selbst ausfüllen kann:

http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/ ... u-tur.html

Mit diesem ausgefüllten Antrag geht man anschließend zum deutschen Konsulat, das die Personalitäten des Antragsstellers bestätigt und abstempelt (Ergänzung des deutschen Konsulats Antalya: "Die Identität des Antragstellers kann, muss aber nicht durch das Konsulat erfolgen"). Danach kann der Antrag nach Deutschland an die zuständige Behörde geschickt werden, die das polizeiliche Führungszeugnis mit Apostille dann ausstellt und zum Antragsteller schickt.

Re: Unbegrenztes Ikamet

BeitragVerfasst: Di 20. Jun 2017, 19:35
von Thomas 43
Hallo
Wenn man die normalen Lebens Jahre rechnet im normal Fall , dann ist es verständlich!
Rentner 65 jahre + min. 8 Aufenthalt = 73 jahre !
Dann muss schon mal überprüft werden ob die Person noch lebt! ( in Griechenland gab es auch genug schein rentner)
Wenn ja , braucht diese ja auch eine Krankenversicherung die alles abdeckt! ( nach dem betrug der Russen mit der sgk)
Ob sich dann noch ein unbegrenztes rechnet , muss je er für sich entscheiden!
Thomas

Re: Unbegrenztes Ikamet

BeitragVerfasst: Do 29. Jun 2017, 10:41
von Schlapser
Hallo,
Krankenkasse hat man ja normalerweise.
Dazu ist das Unbefristete wesentlich billiger als das 2-jährige.
Dann muß man nicht alle 2 Jahre (vielleicht irgendwann mal wieder jedes Jahr) antanzen.
Im Prinzip nur Vorteile.
Außer man geht von der vorgegeben Rechnung (65+8)aus,mit der Annahme daß man nur 75 Jahre alt wird.
Schlapser

Unbegrenztes Ikamet deutsches Führungszeugnis

BeitragVerfasst: Mi 5. Jul 2017, 10:42
von alanyaauge
Voraussetzung für die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis ist ein legaler Aufenthalt von mindestens 8 Jahren in der Türkei.
In den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung dürfen nicht mehr als zusammen 360 Abwesenheitstage sein.

Das jetzt gefordert Führungszeugnis muss NICHT bei einem Aufenthalt in Deutschland beantragt werden. Ich habe eine Anleitung gefunden, die den Antrag deutlich billiger und leichter macht.

Dort wurde das Antragsschreiben aus dem Internet um unnötige Felder erleichtert. Das so verständlich gewordene Antragsschreiben kann vom türkischen Muhtar gesiegelt, gestempelt und unterschrieben werden.
Eine Fahrt zum deutschen Konsulat ist NICHT notwendig.

Anschließend per Internet-Banking 13 Euro Gebühren überweisen und das Schreiben an das Bundesamt für Justiz in Bonn senden. Nach ca. 6 Wochen kommt dann an die im Schreiben angegebene Adresse in Deutschland ein Nachnahmebrief mit 15 Euro Kosten. In diesem Brief ist das mit Apostille versehene Führungszeugnis enthalten.

Hier noch ein Hinweis für alle Zweifler: für 2 Führungszeugnisse hat das so formulierte Schreiben und das Prozedere mit der Beglaubigung durch den Muhtar bereits funktioniert. Ganz egal was einige globale Beratungsfirmen auch schreiben mögen.

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