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BeitragVerfasst: So 11. Okt 2009, 01:11
von bine
@ Reiner
lieben Dank für die Auskunft...werde dann mal Wasser aufsetzen!


lg bine

BeitragVerfasst: So 11. Okt 2009, 20:19
von baykuþ
@ Reiner

Danke für die Info.
Dann wollen wir mal abwarten wie sich das entwicklet und Teetrinken :smilie[144]

BeitragVerfasst: Mo 19. Okt 2009, 12:49
von oba
zusätzlich zur Info in Türkis, hier ein Schreiben des deutschen Konsulats in Antalya.

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Änderung im Wohnungseigentumsgesetz (Stockwerkseigentumsgesetz) vom 14.11.2008,in dem auch die Geldstrafe in Höhe von 1.000TL geregelt waren,wurden durch das neue Gesetz vom 23.06.2009 wieder geändert.

Die neue Gesetzänderung wurde am 07.07.2009 veröffentlicht.

Gemäß den neuen Änderungen gibt es keine Geldstrafe,wenn der Grundbucheintrag,der als eine Art Anwartschaft(kat irtifaki) besteht, nicht in das Stockwerkseigentum umgewandelt wird.

Die Voraussetzungen für die Änderungen im Grundbucheintrag in Stockwerkseigentum wurden erleichtert.

Für die neuen Bauten wird es nach der Fertigstellung des Baus und nach der Vorlage des erforderlichen Belege von den zuständigen Behörden automatisch gemacht.

Für alte Bauten,die vor der Veröffentlichung dieser Gesetzänderungen(07.07.2009 fertig gebaut worden sind und auch eine Genel Iskan (allgemeine Wohngenehmigung) haben,wird die Umwandlung in Stockwerkseigentum durch Beantragung des Eigentümers erfolgen!


Im Prinzip bleibt das Gesetz weiter bestehen, lediglich die Strafandrohung, der Erledigungstermin und die Pflicht zur gemeinsamen Beantragung wurden gestrichen.

Es ist nun jedem einzelnen Eigentümer selbst überlassen, ob und wann er eine Umschreibung - die nötigen Unterlagen wie Iskan etc. vorausgesetzt - vornehmen lassen will.

Stockwerkseigentumsgesetz betrifft übrigens auch Villenanlagen etc.

hG

Reiner

BeitragVerfasst: Di 3. Nov 2009, 15:46
von Millinger
Na toll ! oder doch nicht ???

Also wir haben nach dem Artikel in der Türkis Nr. 10 ( Seite 16) beim Tapuamt in Gazipasa nachgefragt. Einzelantrag auf kat mülkiyeti ist nicht. Nur als Block ( sind jeweils 10 Terrassenhäuser ). Da für eine Wohnung noch kein Iskan ausgegeben wurde (weil Eigentümer sich nicht kümmern) ist nichts mit dem sog. Tapu 2.
Kann jemand was genaueres sagen, wann Änderung erwartet wird. ( Stand 22.10.)

Gruß

Schorsch

BeitragVerfasst: Mi 4. Nov 2009, 02:06
von oba
wie bereits oben angemerkt,ist das Gesetz (5912 vom 07.07.2009) in Kraft und somit gültig.

Gesetz 5912

vieleicht sollten sich die Beamten das mal durchlesen.

hG

Reiner

Re: Tapu-Änderung

BeitragVerfasst: Do 30. Jun 2011, 09:20
von Millinger
Hilfeeee!
Online komme ich leider nicht mehr an den Artikel ( Türkis Nr. 10/Seite 16) heran. Kann mir jemand diesen zumailen?
@Martina : hatte Dir ne Mial geschickt, hast Du wahrscheinlich nicht gesehen/erhalten?

Grüße