Adressbestätigung und Anmeldung
solche oder ähnliche Nachrichten in türkischer Sprache werden derzeit bei Banken im Internet veröffentlicht. Teileweise ist der Zugang zum On-Line Banking erst möglich, wenn diese Erklärung bestätigt wurde
MAKAS, das Amt für Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkontrolle, hat neue Bestimmungen veröffentlicht.
Demnach müssen Bankkunden ihre neuste Anschrift der Bank bekannt geben und sie mit neueren Nachweisen belegen.
a) Kunden, die am 30.06.2008 oder früher ein Konto eröffnet haben, müssen die angegebene Adressen bestätigen. Dazu sind neue Meldebescheinigungen oder Telefon-, Strom-, Wasser oder Gas-Rechnungen, die auf den Namen ausgestellt sind, vor zu legen. Die Unterlagen (auch Daueraufträge oder Abbonements) müssen bis 31.12.2008 bei der Bank vorgelegt werden.
b) Für Konten, die nach dem 30.06.2008 eröffnet wurden, sind die gleichen Belege vor zu legen oder per Fax oder E-mail innerhalb von 10 Arbeitstagen bei der Bank einzureichen. Fehlende Angaben über Ausweispapiere müssen ebenfalls nachgereicht werden. Um Ihre Bankangelegenheiten zügig bearbeiten zu können, bitten wir, die oben geforderten Bescheinigungen bis zu obigen Terminen bei unseren Filialen vor zu legen oder per Fax (212 336 3050/67 oder E-mail (
cim@denizbank.com) ein zu senden.
Deniz Bank
Fehlende oder falsche Angaben bei Anschrift-Meldungen werden bestraft....
(Zeitungsmeldung)
Von den Meldeämtern wurde folgende Erklärung abgegeben:
Jeder türkische sowie ausländische Mitbürger (mit mindestens 6 monatiger Aufenthalts-Erlaubnis), muss sich beim Einwohnermeldeamt ( Nüfüs Müdürlügü) oder beim Ortsvorsteher (Muhtar) anmelden.
Ortsvorsteher ohne Internetzugang können keine Anmeldungen durchführen.
Mitbürger, die sich noch nicht angemeldet oder die Wohnung gewechselt haben, müssen binnen 20 Arbeitstagen die Anmeldung durchführen.
Dort erhält man das Formular, welches auszufüllen ist, der Hausverwalter muss das Formular unterschreiben.
Wohnungs- oder Hauseigentümer können das Formular selbst unterzeichnen.
Der Ortsvorsteher muss danach das Formblatt abzeichnen.
Danach ist es beim Einwohnermeldeamt ab zu geben.
Nach Gesetz 5490 § 69 sind falsche Angaben strafbar und werden verfolgt. Zuwiderhandlungen werden mit Strafen zwischen 6 Monaten und 4 Jahren Gefängnis belegt.
In Alanya sind bislang 14 Mitbürger von diesen Strafmaßnahmen betroffen.