Auszug aus Prima Türkei Online:
Gesetz gilt nur für Tapus von Eigentumswohnungen
Damit müssen jetzt doch alle Wohneinheiten, deren Tapus noch auf "Kat irtifaký" laufen, bis zum 28. November 2009 umgeschrieben werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gebäude bereits ein "Yapý Ruhsatý" besitzt. Für die Formalitäten werden nur noch das Original-Tapu, der Yapý Ruhsatý und eine Erdbebenversicherung benötigt. Die Geldstrafe von 1.000 TL für das Versäumen der Frist bis zum 28. November 2009 wurde abgeschafft. Wohnungseigentümer in Gebäuden, die noch keinen Yapý Ruhsatý besitzen, werden aufgefordert, umgehend die Voraussetzungen einzuhalten. Dann können deren Tapus in kürzester Zeit auf "Kat Mülkiyeti" geschrieben werden können.
Gruß