Grunsätzlich ist grob eine Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen zu treffen.
Für bewegliche Sachen (Hausrat, Bankkonten etc) gilt - von deutschen Staatsbürgern ausgehend - deutsches Erbrecht, für unbewegliche Sachen (Häuser, ETW, Grundstücke) gilt türkisches Erbrecht.
Zu beachten ist auch, dass die Abfassung von Testamenten etwas anders geregelt sind als in D.
Gemeinsame Testamenten von Eheleuten mit gegenseitigem Erbversprechen sind nicht möglich.
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Erbrecht
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Wie Testamente errichtet werden können ist beschrieben, es gibt ein öffentliches Testament, eigenhändiges Testament oder mündliches Testament.
Letzteres dürfte kaum zur Anwendung kommen.
Man sollte sich bei Abfassung eines rechtlichen Beistandes versichern.
In deutscher Sprache abgefasste Testamente müssen
den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen
durch einen vereidigten Übersetzer in die Türkische Sprache übersetzt und von einem Notar beglaubigt werden.
Will man allem entgehen, hilft nur eins, alles verkaufen und den Erlös verjubeln.
hG
Reiner