Ausländisches Kennzeichen

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Ausländisches Kennzeichen

Beitragvon Engelchen16567 » Mo 30. Jun 2014, 11:05

Hallo,

ich hätte eine Frage und zwar wie lange darf ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen in der Türkei bleiben. Es handelt sich um ein russisches KFZ (ich weiß nicht ob es da ländermäßig Unterschiede gibt).
Die Besitzer haben Ikamet und Wohneigentum.


Im Hinterkopf hatte ich ein halbes Jahr und dann muß das Kfz wieder raus bzw. muß hier in der Türkei angemeldet werden. - aber ich bin mir nicht sicher.

Ich hatte schon mal gegoogelt, aber nichts brauchbares gefunden.

Wär schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

LG Engelchen
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Re: Ausländisches Kennzeichen

Beitragvon Keykubat » Mo 30. Jun 2014, 11:54

Wenn man davon ausgeht das Russen und Deutsche gleich behandelt werden.....und seit neuestem ist es ja wohl so.
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Deutsche Staatsangehörige, die in die Türkei einreisen, dürfen sich dort bis zu 3 Monaten ohne Aufenthaltsgenehmigung aufhalten. Wird diese Aufenthaltsdauer überschritten, sind bei der Ausreise Geldstrafen zu bezahlen.

Bei der Einreise mit einem Fahrzeug muß ein deutscher Reisepaß mitgeführt werden, in den das Fahrzeug eingetragen wird. Sollte ein längerer Aufenthalt des Fahrzeug-Besitzers vorgesehen sein, so sollte spätestens 15 Tage vor Ablauf der Dreimonatsfrist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Das bei der Einreise in den Reisepaß eingetragene Fahrzeug muß bei der Ausreise entweder direkt ausgeführt werden oder es muß, falls z. B. eine kurzfristige Rückkehr nach Deutschland oder ein touristischer Besuch per Flugzeug in einem anderen Land vorgesehen ist, der das Fahrzeug betreffende Zollvermerk vom türkischen Zoll aus dem Paß ausgetragen und das Fahrzeug beim Zoll eingestellt werden.

Das Fahrzeug kann in solchen Fällen insgesamt bis zu 6 Monate in der Türkei verbleiben; dies muß jedoch bereits bei der Ersteinreise beantragt werden. Danach muß es aber auf jeden Fall ausgeführt werden. Wenn zwischen der letzten Ausreise mit dem Fahrzeug und der Wiedereinreise noch keine 180 Tage vergangen sind, wird die vorige Aufenthaltsdauer auf die 6 Monate angerechnet!

Eine Ausreise aus der Türkei ohne das Fahrzeug mit einem Paß, in den das Fahrzeug eingetragen ist, kann nicht erfolgen.

Quelle: http://www.akyaka.org/odd/autotourismus ... uerkei.htm
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Die Quelle ist zwar nicht mehr ganz frisch - meines Wissens hat sich, für Deutsche, aber nichts verändert


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Re: Ausländisches Kennzeichen

Beitragvon Engelchen16567 » Di 1. Jul 2014, 19:38

:roll: also wenn ich das so richtig verstanden habe, darf das Fahrzeug nur max. 6 Monate im Land bleiben und muß dann wieder raus.

Betreffendes Fahrzeug ist seit ca. 7,5 Monaten im Land. Entweder gibts da eine Sonderregelung oder das Fahrzeug ist sozusagen jetzt illegal im Land und die Behörden haben das noch nicht mitbekommen. [017.gif]
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Re: Ausländisches Kennzeichen

Beitragvon Senemuth » Sa 9. Jul 2016, 13:57

Merhaba!
Will keinen " So ist das Gesetz " Bericht hier reinsetzen............, aber informieren was wir heuer, in Bezug EU- Auto, erfahren haben.

Zur Information: Wir haben Ikamet und Tapu.
Schon bei der Einreise, wollte ( oder wenn alle Informationen stimme KONNTE ) mir der Zollbeamte keinen Stempel für die 6 Monate Autoaufenthalt,
in meinen Pass geben. Stempel nur mehr für 3 Monate , meinte er und das ich das Auto, wenn ich bei der örtlichen Zollbehörde eine Verlängerung beantrage, jetzt 2 Jahre hier lassen kann. Es gäbe ein neues Gesetz.
Kennzeichen ist jedenfalls Computertechnisch registriert und 6 Monate kein Problem.
Dieses neue Gesetz kannte ich zwar, wusste aber, das dies nur Pensionisten und Türken mit dem " Blauen Pass " betrifft.
Allerdings dacht ich, was soll ich da diskutieren ........... werde einfach zum Zollamt Alanya fahren und notfalls dort das Auto in den Pass eintragen lassen.
Da ich jetzt aus gesundheitlichen Gründen, nach Österreich musste war ich dann beim Zoll.

Für die, die das nicht wissen, es gilt: Mit Auto rein.....NUR mit Auto wieder raus! oder man hat eben die Genehmigung vom Zoll das Auto vorübergehend hier zu lassen.
Das ist in der Regel kein Problem. Man muss das Auto auch nicht beim Zoll lassen, Wohnadresse reicht.

Also, Auto war registriert!!! Natürlich fragte ich, wie das jetzt mit den 2 Jahren sei. ???
Wieder die Antwort............kein Problem, allerdings weiterhin EU- Versicherung. Uns wäre das sowieso lieber gewesen. Ist natürlich um 90% teurer, leistet dafür um 1000% mehr. Nach 2 Jahren muss das Auto, oder besser gesagt das Kennzeichen, endgültig die Türkei verlassen.
Ich möchte nochmal betonen, das diese Information nur aus " so wurde uns das gesagt " besteht.
Wir werden das auch nicht machen, da wir sowieso jedes Jahr das " Pickal " machen müssen und 1x jährlich ne Wagenladung mit Cafe usw. schadet auch nicht.
Da wir uns wegen des fehlenden Stempels, davor doch Sorgen machten, ob wir bei der Ausreise Schwierigkeiten bekämen ........... dieser Erfahrungsbericht.
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Re: Ausländisches Kennzeichen

Beitragvon Cykcilli » Mi 16. Nov 2016, 16:45

Da ich kein neues Thema beginnen möchte stelle ich meine Frage einfach mal hier ein.
Hat vielleicht jemand hier im Forum schon einmal Erfahrung mit der umgekehrten Variante gemacht? Ich beabsichtige nämlich meinen Scooter in absehbarer Zeit mit nach Deutschland zu nehmen. Nun kommen natürlich viele Fragen auf. Geht das überhaupt, verkehrstechnische Zulassung auf deutschen Strassen, Einfuhrpapiere und andere Dokumente, Kennzeichen, Ummeldung und nicht zuletzt der Transport in Form von Verschiffung oder 1 Woche selbst fahren?
Der Roller ist inzwischen über 1 Jahr alt, deshalb dürfte aus dieser Sicht der Ausfuhr nichts im Wege stehen! [a015a.gif]
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Re: Ausländisches Kennzeichen

Beitragvon Keykubat » Mi 16. Nov 2016, 17:49

Cykcilli hat geschrieben:Da ich kein neues Thema beginnen möchte stelle ich meine Frage einfach mal hier ein.

..... und nicht zuletzt der Transport in Form von Verschiffung oder 1 Woche selbst fahren?


Tipp (kostenlos)

"alten" Roller in Alanya verkaufen - neuen Roller in Deutschland kaufen:

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Re: Ausländisches Kennzeichen

Beitragvon Cykcilli » Mi 16. Nov 2016, 20:15

Keykubat hat geschrieben:
Cykcilli hat geschrieben:Da ich kein neues Thema beginnen möchte stelle ich meine Frage einfach mal hier ein.

..... und nicht zuletzt der Transport in Form von Verschiffung oder 1 Woche selbst fahren?


"alten" Roller in Alanya verkaufen - neuen Roller in Deutschland kaufen:

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Guter Tip, aber es gibt da einige Bedenken.

1. Ich bekomme hier bei einem Verkauf viel zu wenig dafür und zum Verschenken ist er viel zu schade.
2. Alles was in D angeboten wird gefällt uns nicht.
3. Wir lieben unseren Nostalgie-Roller über alles.!Bild
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Re: Ausländisches Kennzeichen

Beitragvon Senemuth » Do 17. Nov 2016, 13:18

Kann dir nur sagen, wie das bei unserem engl. Nachbarn, vor 1 Jahr war. Da hätte das "Ding" neu typisiert werden müssen, was sich von den Kosten nicht rentiert hätte. Nehme mal an, wenn dein Roller, Typ und Marke, in Deutschland nicht erhältlich ist, dann wäre das das gleiche Problem.
Ein anderer Bekannter, ein Transportunternehmer, wollte ein paar Tuktuks, aus Ägypten, für Touristenbeförderung, in der Salzburger Altstadt zulassen. Rein technisch, lt. Tüf, kein Problem. Aber die Typisierung!!!!!!! und natürlich die Versicherung, hätte ja erst in den Kategorisierugskatalog aufgenommen werden müssen.
Am einfachsten wird es wohl sein, du schreibst Zoll und Zulassungsstelle, in Deutschland an. Dann hast du auch was in der Hand, falls wer Schwierigkeiten macht.
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Re: Ausländisches Kennzeichen

Beitragvon Cykcilli » Do 17. Nov 2016, 21:25

Senemuth hat geschrieben:Kann dir nur sagen, wie das bei unserem engl. Nachbarn, vor 1 Jahr war. Da hätte das "Ding" neu typisiert werden müssen, was sich von den Kosten nicht rentiert hätte. Nehme mal an, wenn dein Roller, Typ und Marke, in Deutschland nicht erhältlich ist, dann wäre das das gleiche Problem.
Ein anderer Bekannter, ein Transportunternehmer, wollte ein paar Tuktuks, aus Ägypten, für Touristenbeförderung, in der Salzburger Altstadt zulassen. Rein technisch, lt. Tüf, kein Problem. Aber die Typisierung!!!!!!! und natürlich die Versicherung, hätte ja erst in den Kategorisierugskatalog aufgenommen werden müssen.
Am einfachsten wird es wohl sein, du schreibst Zoll und Zulassungsstelle, in Deutschland an. Dann hast du auch was in der Hand, falls wer Schwierigkeiten macht.


Danke für deine Antwort! Werde mich mal in D drum kümmern. [a015a.gif]
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